Der Abstimmungskampf um die Durchsetzungs-Initiative ist lanciert. Doch bereits heute haben die Behörden Mühe, kriminelle Ausländer auszuschaffen.

Verurteilte Ausländer im europäischen Vergleich

Am 28. Februar stimmt die Schweiz über die Durchsetzungsinitiative der SVP ab. Doch bereits heute können die Behörden bei weitem nicht alle Ausländer, die des Landes verwiesen wurden, tatsächlich ausschaffen.

Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sind derzeit 4’800 Wegweisungen hängig, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Dies betrifft sowohl abgewiesene Asylbewerber als auch verurteilte Straftäter. Darunter sind 831 Menschen aus Algerien, 266 aus Marokko, 213 Äthiopier sowie 339 Personen unbekannter Herkunft.

Damit aber die Schweiz diese Personen ausschaffen kann, darf ihnen in ihrer Heimat keine Verfolgung drohen. Zugleich muss das Herkunftsland bereit sein, die Ausgewiesenen aufzunehmen. 

Gerade wenn bei der Rückschaffung Zwangsmassnahmen angewendet werden, sind nordafrikanische Staaten wie Marokko und Algerien nicht bereit, Ausgewiesene aufzunehmen. Schon länger versucht der Bund deshalb, diese Staaten zu Rücknahmeabkommen zu bewegen. Bis jetzt ohne Erfolg. Und daran würde auch die Annahme der Durchsetzungs-Initiative nichts ändern.

Ein Vorstoss von CVP-Nationalrat Marco Romano verlangt vom Bundesrat nun, zwingend weitere solche Abkommen abzuschliessen. Die Entwicklungshilfe soll dabei als Druckmittel dienen.