Wegen linken NGO’s: Darum wird die Schweiz weltweit am häufigsten wegen Folter gerügt.

Gemäss UNO-Statistik müsste die Schweiz ein Folterstaat sein: Sie liegt auf Platz 1 bei Rügen wegen Folter und auf Platz 2 bei Klagen insgesamt – hinter Belarus. Grund dafür ist die hohe Zahl an klagefreudigen NGOs in der Schweiz.

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Neue Zahlen zeigen, dass die Schweiz vergleichsweise häufig mit Beschwerden bei der UNO konfrontiert ist. Insgesamt gab es rund 150 entsprechende Entscheide, damit liegt die Schweiz weltweit auf Rang zwei hinter dem autoritär regierten Belarus.

Beim UNO-Ausschuss gegen Folter steht die Schweiz sogar an erster Stelle. In den letzten Jahren musste sie sich dort in 133 Fällen verantworten. Viele Beschwerden stammen von abgewiesenen Asylsuchenden, die ihre Ausschaffung verhindern wollen und dabei von linksradikalen NGO’s in der Schweiz unterstützt werden.

Beschwerden können auch von Privatpersonen eingereicht werden. Im Fall des Mädchens im Kanton Aargau wurden die Eltern von der Organisation Handicap Inclusion unterstützt. Solche Verfahren dauern oft zwei bis vier Jahre. In dieser Zeit kann die UNO verlangen, dass nationale Urteile nicht umgesetzt werden.

Eine Auswertung der «SonntagsZeitung» zeigt, dass die UNO in mehreren Fällen ähnlich eingegriffen hat. In einer Stichprobe wurde in etwa jedem dritten Fall verlangt, ein Schweizer Urteil vorläufig auszusetzen. Häufig betraf dies Asylentscheide.

Experten sehen keinen direkten Zusammenhang zwischen der hohen Zahl an Beschwerden und möglichen Menschenrechtsverstössen. Staatsrechtsprofessor Markus Schefer sagt, die vielen Verfahren seien auch ein Zeichen für ein funktionierendes Rechtssystem. «Es lohnt sich hier, eine Beschwerde einzureichen, weil die Entscheide der UNO hier ernst genommen werden», so Schefer.

Eine wichtige Rolle spielten auch Nichtregierungs-Organisationen. Die Schweiz weise eine hohe Dichte an NGOs auf, die Betroffene wie abgewiesene Asylbewerber bei Beschwerden unterstützen. Schefer sagt: «Wenn es in einem Land viele Anwälte und NGOs gibt, die sich mit UNO-Verfahren auskennen, gibt es auch mehr Beschwerden.»

Unklar bleibt, ob UNO-Anordnungen rechtlich verbindlich sind. Die UNO sieht vorsorgliche Massnahmen als verpflichtend. Eine Sprecherin erklärt: «UNO-Ausschüsse haben festgehalten, dass Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Anordnungen zu vorsorglichen Massnahmen zu befolgen.» Rechtsexperten in der Schweiz sind sich jedoch uneinig. Völkerrechtlerin Christine Kaufmann sagt: «Ob solche vorläufigen Massnahmen verbindlich sind, ist umstritten.»

Der Fall erhöht den Druck auf SP-Justizminister Beat Jans. Politiker fordern Klarheit zur rechtlichen Bedeutung von UNO-Entscheiden und zur Rolle internationaler Gremien im Schweizer Rechtssystem.