Nur wer aus einem besetzten oder umkämpften Gebiet in der Ukraine kommt, soll künftig noch den «Flüchtlingsstatus S» bekommen, das hat nun auch der Bundesrat entschieden.

Nationalrat will Status-S nur noch für Ukrainer aus Kriegsgebieten

Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach den Regeln des «Schutzstatus S» in der Schweiz Asyl bekommen wollen, müssen neu aus «ukrainischen Gebieten kommen, in denen sie konkret an Leib und Leben gefährdet sind». Das hat der Bundesrat beschlossen.

Das hat zur Folge, dass Menschen aus ukrainischen Gebieten, die als relativ sicher gelten, nur noch in Ausnahmefällen den «Status S» erhalten. Der Bundesrat nennt Gebiete in der Westukraine als Beispiel. Betroffenen stehe es aber frei, in der Schweiz ein reguläres Asylgesuch zu stellen.

Während die neuen Herkunftsregeln nur für neue Asylgesuche gelten, so hat eine andere Änderung direkte Auswirkungen auf Ukrainerinnen und Ukrainer, die sich bereits in der Schweiz befinden. Und zwar will der Bundesrat die «Heimatferien» einschränken. Neu ist es nur noch erlaubt, 15 Tage pro Halbjahr in der Ukraine zu verbringen – bisher sind es 15 Tage pro Quartal.

Von einer generellen Aufhebung des «Status S» will die Regierung derzeit nichts wissen, wie sie weiter schreibt. Momentan befinden sich rund 68’000 Ukrainerinnen und Ukrainer mit «Status S» in der Schweiz.