Gossau SG: Im Mai fuhr ein 41-Jähriger beim Bahnhof beinahe einen Fussgänger an. Anschliessend stieg der Nordmazedonier aus und schlug zu. Trotz mehreren Vorstrafen wurde der Nordmazedonier lediglich zu einer bedingten Strafe (sic!) verurteilt.

Ein Kosovare erschoss vor 20 Jahren einen Griechen, wanderte ins Gefängnis und wurde schliesslich ausgeschafft. Trotz Einreiseverbot soll der verurteilte Mörder die Schweiz regelmässig besucht haben. Nun erhält er erneut eine Aufenthaltsbewilligung.

Ein 41-Jähriger fuhr in Gossau ohne Führerausweis und verursachte fast einen Unfall mit einem Fussgänger. Danach schlug und trat er den Mann mehrmals. Wochen später verweigerte er bei einer Polizeikontrolle Angaben und flüchtete. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte den Nordmazedonier zu einer bedingten Freiheitsstrafe (sic!) von fünf Monaten und einer Busse.

Ein 41-Jähriger fuhr an einem Sonntagmorgen Mitte Mai frühmorgens mit seinem Seat in Gossau in die Richtung des Nachtclubs BBC. Dies, obwohl er bereits seit zehn Jahren keinen Führerausweis mehr hatte.

Nachdem der Beschuldigte auf die Bahnhofplatzstrasse abgebogen war, sah er einen Mann (23), der ihm zu Fuss entgegenkam. Der 41-jährige Nordmazedonier bremste daraufhin scharf ab und der andere Mann musste in die Luft springen, um nicht angefahren zu werden. Der Fussgänger landete auf der Motorhaube des Seat und der Beschuldigte hielt an.

Nach der Beinahe-Kollision ging der 23-Jährige in Richtung Fahrertüre. «Gleichzeitig stieg der Beschuldigte aus, näherte sich dem anderen Mann und schlug diesem zweimal mit seiner rechten Faust kraftvoll gegen das Gesicht», schreibt die St. Galler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Das Opfer packte den Beschuldigten am Kragen und wollte ihn wegdrücken. Der Beschuldigte versuchte, weiter Faustschläge auszuteilen, und der 23-Jährige hielt seine Arme schützend über den Kopf. Im Verlaufe der Auseinandersetzung stürzte der Fussgänger zu Boden und hielt dabei weiterhin schützend die Arme über den Kopf.

Beschuldigter trat am Boden auf Opfer ein: «Darauf traktierte der Beschuldigte den am Boden liegenden Mann mit seiner Faust zwei weitere Male gegen dessen Gesicht und trat mit seinem Fuss zweimal wuchtvoll gegen dessen linke Rumpfseite», so die Staatsanwaltschaft. Erst als die Beifahrerinnen des Beschuldigten diesen wiederholt aufforderten, damit aufzuhören, liess er vom Opfer ab. Anschliessend stieg der Beschuldigte wieder in das Auto und fuhr weg. Der 23-Jährige erlitt durch die Auseinandersetzung eine Schwellung auf der linken Gesichtsseite sowie Hämatome und Hautabschürfungen im Gesicht und auf der linken Rumpfseite.

Vor der Polizeikontrolle geflüchtet: Einige Wochen später war der Mann in der Region Wil mit dem Auto unterwegs und blinkte unterwegs nicht beim Abbiegen. Eine Polizeipatrouille beobachtete die Fahrt und wollte den Nordmazedonier kontrollieren, als er ausstieg. Dabei forderten sie ihn mehrfach auf, einen Führerausweis vorzuweisen oder Angaben zu seiner Identität zu machen, was der Beschuldigte wiederholt verweigerte. «Als die Polizeibeamten dem Beschuldigten anschliessend mitteilten, ihn zur Abklärung auf den Polizeiposten mitzunehmen, und ihm Handschellen anlegen wollten, flüchtete er», so die Staatsanwaltschaft.

Nach kurzer Verfolgung konnte der Beschuldigte schliesslich angehalten und nach einem kurzen Gerangel verhaftet werden. Zudem konsumierte der Mann Mitte Mai noch Kokain. Der 41-Jährige ist mehrfach und einschlägig vorbestraft (sic!). Die Staatsanwaltschaft stellt ihm deswegen keine günstige Prognose und erwartet, dass er in Zukunft erneut straffällig wird. Der Nordmazedonier wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe (sic!) von fünf Monaten bei einer Probezeit von vier Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde er zu einer Busse von 4000 Franken verurteilt.