Islam Unterwerfung: Lehrerin verbannt die Strophen mit Gott aus Schweizer Hymne.

Eine Waadtländer Lehrerin bringt ihrer Klasse nur die erste Strophe des Schweizerpsalms bei. Grund sollen die in den drei anderen Strophen enthaltenen Verweise auf Gott und den christlichen Glauben sein.

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Eine Musiklehrerin im Kanton Waadt bringt ihren Schülerinnen und Schülern nur die erste Strophe des Schweizerpsalms bei. Sie will damit Verweise auf Gott vermeiden, da diese laut ihr andere Religionen beleidigen könnten. Das zuständige Departement DGEO betont, Neutralität bedeute nicht, Religion auszublenden – die Entscheidung liege aber bei der Lehrperson.

«Mit solchen kleinen Dingen geht die Schweizer Kultur verloren.» Das sagt der Vater einer Schülerin, die im Kanton Waadt die 8. Klasse besucht und elf Jahre alt ist. Am ersten Schultag kündigte die Musiklehrerin den Kindern an, dass sie die Schweizer Nationalhymne lernen würden – allerdings nur die erste Strophe.

«Unserer Tochter wurde erzählt, dass die anderen Strophen von Gott handeln und das andere Religionen beleidigen könnte», berichtet die Mutter. Der Schweizerpsalm besteht aus vier Strophen. In der französischen Version kommt Gott bereits in der zweiten vor, wird in der dritten dreimal und in der vierten viermal erwähnt. Dort heisst es unter anderem: «Schweizer, hoffet all auf Gott!»

Die Entscheidung stört die Schülerin selbst nicht. «Ihr kommt es gelegen: Sie muss weniger lernen», erzählt ihre Mutter. Ihre Eltern hingegen beschäftigt die Entscheidung. «Mein Mann ist empört. Er findet: Wenn die Hymne von Gott spricht, dann ist das eben so. Die Schule kann das entsprechend einordnen.» Sie selbst sieht die Sache anders: «Angesichts des schlechten Niveaus der Schülerinnen und Schüler sollten sie lieber Mathematik machen, statt die Hymne zu lernen.» Trotzdem wundert sie sich: «Warum nur die erste Strophe? Damit man andere nicht vor den Kopf stösst? Um neutral zu bleiben?»

Im Kanton Waadt ist das Unterrichten der Nationalhymne nicht obligatorisch. Sie könne aber «im Geschichts-, Musik- oder Ethik- und Religionsunterricht» behandelt werden, erklärt Nathalie Jaunin von der Generaldirektion für obligatorische Bildung und Sonderpädagogik (DGEO). Die Entscheidung liegt allein bei der jeweiligen Lehrperson.

Die gesetzlichen Vorgaben schreiben religiöse und politische Neutralität sowie die Achtung der Überzeugungen von Schülerinnen, Schülern und Eltern vor und verbieten jegliche Propaganda.