Der Kanton Zürich will Minderjährige besser vor irreversiblen Behandlungen durch die woke Ideologie schützen. Am Montag stellte er zudem Forderungen an den Bund.

Die Stadt Luzern will Angebote für queere Kinder und Jugendliche stärken und bekannter machen. Knapp 300’000 Franken will der Stadtpräsident Beat Züsli dafür ausgeben.

Der Kanton Zürich fordert ein Verbot von irreversiblen Transgender-Operationen bei Minderjährigen. Die Gesundheitsdirektion sieht die Zunahme solcher Eingriffe als Folge von Aufklärung und Akzeptanz. Ein Kompetenznetzwerk soll die Versorgung von Betroffenen verbessern.

Im Kanton Zürich wurden in den letzten Jahren vermehrt geschlechtsangleichende Operationen bei Minderjährigen vorgenommen. Das zeigt eine Analyse, die die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürichs (GD) in Auftrag gegeben hat. Die Operationen werden jeweils in Erwägung gezogen, wenn das biologische Geschlecht des Jugendlichen oder Kindes nicht mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimmt.

Laut der Gesundheitsdirektion ist die Zunahme auch der besseren Aufklärung, medizinischen Fortschritten und wachsender gesellschaftlicher Akzeptanz geschuldet, aber auch dem «Trend», das eigene Geschlecht zu hinterfragen. Der Kanton Zürich fordert jetzt den Bund auf, eine gesetzliche Regelung beziehungsweise ein Verbot irreversibler Eingriffe bei Minderjährigen zu prüfen.

«Minderjährige, die während der Adoleszenz ihre Geschlechtsidentität noch entwickeln, sollen vor Eingriffen geschützt werden, die sie später bereuen könnten», sagt die Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli. Erst mit 18 Jahren könne man wählen und abstimmen, heiraten, einen Mietvertrag abschliessen oder seinen Wohnort und weitere Lebensaspekte selber bestimmen, so Rickli. «Deshalb sollten auch sehr weitreichende Entscheidungen zu Geschlechtsanpassungen erst mit der Volljährigkeit möglich sein.»

Wie die Gesundheitsdirektion am Montag weiter mitteilt, erlauben Länder wie Grossbritannien, Finnland und Schweden gemäss einem Rechtsgutachten der Uni-Professoren Thomas Gächter und Brigitte Tag keine irreversiblen Operationen bei unter 18-Jährigen.

Da der Kanton gemäss dem Gutachten nicht eigenständig ein Verbot für die geschlechtsangleichenden Operationen aussprechen darf, fordert die Gesundheitsdirektion den Bund auf, eine gesetzliche Regelung beziehungsweise ein Verbot irreversibler Eingriffe bei Minderjährigen zu prüfen. Zudem soll der Bund auch festlegen, dass die Abgabe von Pubertätsblockern grundsätzlich nur im Rahmen wissenschaftlich begleiteter Studien erfolgen sollte.