Ein Türke ersticht 2021 in Zürich seine kurdische Ehefrau vor ihrer Haustür – Migrantengewalt, die in Zürich Spuren hinterliess. Fulya Demir wurde zum Gesicht einer Anti-Femizid-Bewegung. Nun hat das Bundesgericht das Urteil bestätigt.

Messerangriff vor Schule in Frauenfeld. Ein tatverdächtiger Afghane wurde nun verhaftet.

Fulya Demir wurde 2021 in Zürich von ihrem Ehemann erstochen. Sie wollte sich von ihm scheiden lassen. Ihr Fall wurde zum Symbol einer Anti-Femizid-Bewegung, obwohl es sich einmal mehr um reine Migrantengewalt handelt. Das Bundesgericht bestätigte nun 20 Jahre Haft für den Mörder.

Fulya Demir wurde nur 30 Jahre alt. Die zweifache Mutter wurde am 13. Oktober 2021 vor ihrer Haustür in Zürich-Altstetten erstochen – von ihrem Noch-Ehemann.

Die Kurdin hatte sich liebevoll um ihre Kinder gekümmert, schnell Deutsch gelernt und war bei einzelnen Nachbarn bekannt – ein grosses Netzwerk fehlte ihr allerdings, um sie bei der Trennung richtig aufzufangen und zu beschützen. Trotz wiederholter Gewalt und eines Rayonverbots, das der getrennt lebende Ehemann von der Polizei erhalten hatte, nahm der Türke ihr vor ihrem eigenen Wohnhaus brutal das Leben. Mit 14 Messerstichen tötete er die Mutter seiner beiden Kinder und liess sie im Gebüsch neben dem Eingang liegen.

Die Tat wurde zum Symbol für viele weitere Fälle wie diesen, und Fulya Demir zum Gesicht der Anti-Femizid-Bewegung in der Schweiz, Gewalt an Frauen wird in der Schweiz fast ausschliesslich durch Migranten verübt. Ihr Sarg war in ein lila Tuch gewickelt, als sie in einem muslimischen Grabfeld beerdigt wurde: Die Farbe steht für die Frauenbewegung gegen tödliche Gewalt an Frauen.

Fulya hatte Angst vor ihrem türkischen Noch-Ehemann, von dem sie die Scheidung verlangt hatte. Sie hatte einen neuen Menschen in ihrem Leben. Vier Tage vor dem Mord versuchte ihr Noch-Ehemann über ein Fenster im Hochparterre in Fulyas Wohnung einzusteigen, beschädigte dabei die Rollläden. Nachdem die Polizei gerufen wurde, soll ihr Ehemann auf dem Polizeiposten wiederholt gefragt haben, wieso untreue Ehefrauen in der Schweiz nicht bestraft würden. Laut der «Aargauer Zeitung» erklärte die Gerichtspsychiaterin die Tat auch mit seinem kulturellen Hintergrund und den gesellschaftlichen und geschichtlichen Umständen in der Türkei. Das Bundesgericht hält diese Einordnung im Ergebnis für zulässig und weist damit Kritik des Verteidigers am Gutachten zurück.

Alle drei Gerichtsinstanzen sind sich einig, dass er seine Frau aus egoistischen Gründen hingerichtet und dabei eine besondere Skrupellosigkeit gezeigt habe – deshalb wird das Tötungsdelikt als Mord qualifiziert. Das Bundesgericht betont die exzessive Art der Tötung. Dass er zwei Kinder in der Schweiz habe, sei kein Grund, der gegen die Landesverweisung spricht: Der Angeklagte habe ohnehin keine Beziehung mehr zu ihnen, stellt das Bundesgericht fest.