Ein Menschenrecht auf Klimaschutz? Für FDP-Ständerat Andrea Caroni überschreitet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) damit seine Kompetenzen. Nun soll die Schweiz das Gericht an seine «Kernaufgaben» erinnern.

Alt-Bundesrichterin Brigitte Pfiffner findet klare Worte für zwei Urteile, in denen die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wurde. Sie seien «politisch gefärbt» und «juristisch nicht haltbar».

Nach dem Sieg der Klimaseniorinnen beim «EGMR» will die Schweizer Politik kollektiv gegen den EU-Gerichtshof vorgehen. FDP-Ständerat Andrea Caroni kritisiert das Urteil und fordert, dass die Schweiz den EGMR an seine Kernaufgaben erinnert. Ständerat und Bundesrat unterstützen den Vorschlag.

Der Sieg der «Klimaseniorinnen» vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im April 2024 war ein Coup. Die Übeltäterin war dabei die Schweiz: Der mangelnde Klimaschutz der Eidgenossenschaft habe die Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt.

Vielen stiess dieses Urteil sauer auf: «Ich glaube, es ist nicht vereinbar mit einer direkten Demokratie. Hier beschliesst das Volk am Schluss darüber, welche Massnahmen effektiv getroffen werden», sagte etwa Umweltminister Albert Rösti.

In einer Motion fordert FDP-Politiker Andrea Caroni, dass der Bundesrat mit den anderen EGMR-Mitgliedstaaten dafür sorgen soll, dass sich das Strassburger Gericht auf seine «Kernaufgaben» beschränkt. Die Vorlage fand im Ständerat Unterstützung, selbst der Bundesrat spricht sich dafür aus. Nun entscheidet in der Frühlingssession der Nationalrat endgültig, ob die Schweiz offiziell protestieren soll.

Für den amtierenden Ständeratspräsidenten Caroni ist klar: Mit dem Urteil zu den Klimaseniorinnen habe sich gezeigt, «wie sehr sich der EGMR von gewissen Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entfernt hat». Der EGMR messe die Schweiz zudem an Konventionen wie dem Übereinkommen von Paris, für deren Kontrolle er ausdrücklich nicht zuständig sei. Der Ständeratspräsident wirft dem EGMR deshalb «ausufernde» und «übergriffige» Rechtsprechung vor.