In der Jagdverordnung hat der Bundesrat den Abschuss von Biber neu geregelt. Naturschutzverbänden gefällt die neue Regelung gar nicht.

Nach Röstis Turbo-Verordnung: Jäger töteten die falschen Wölfe

Ab Februar 2025 dürfen Kantone Biber schiessen, die Schäden anrichten. Naturschutzverbände lehnen die neuen Bestimmungen des Bundesrats ab.

Ab dem 1. Februar treten die endgültigen Vorschriften des Bundesrates zur Regulierung der Wölfe in Kraft. Während die neuen Regelungen zu Wolfsabschüssen viel diskutiert wurden, sorgten die Anpassungen für den Umgang mit Bibern bisher für deutlich weniger Aufmerksamkeit. Auch für diese hat der Bundesrat die Regeln überarbeitet.

So können Kantone ab Anfang Februar einzelne Biber schiessen, wie SRF berichtet. Dies jedoch nur unter bestimmten Bedingungen: wenn die Tiere erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Heisst: Wenn Bäche durch Biberschäden überlaufen und somit Gebäude oder Wiesen überschwemmt werden können.

Naturschutzorganisationen kritisieren die neuen Bestimmungen des Bundesrats. Laut WWF, Pro Natura und Birdlife seien die Massnahmen unnötig. Dazu komme, dass die Bestimmungen schwammig formuliert seien. Raffael Ayé, Geschäftsführer von Birdlife befürchtet, dass die Tiere willkürlich abgeschossen werden könnten.

Mit «Rettet den Biber» haben mehrere Tierschutzorganisationen eine Petition lanciert. Sie fordern von den Kantonen, den vernünftigen Umgang mit den Tieren aufrechtzuerhalten. Die neuen Bestimmungen sollten gar nicht erst umgesetzt werden.