Der verurteilte IS-Unterstützer Osamah M. wurde in Ausschaffungshaft verlegt. Lange schien eine Abschiebung unmöglich, da dem IS Terrorist im Irak Folter droht.

Irakischer IS-Terrorist Osamah M. muss die Schweiz verlassen.

Schaffhausen atmet auf. Der verurteilte IS-Terrorist Osamah M. wurde heute per Helikopter in Ausschaffungshaft nach Sitten verlegt. Dabei sah es lange so aus, als würde die Stadt am Rhein ihn nie mehr loswerden.

Rückblick: Osamah M., ein irakischer Staatsbürger, wurde in der Schweiz wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt. Er kam 2011 als Asylsuchender in die Schweiz und wurde 2014 verhaftet. Osamah M., der in den Medien als «Rollstuhl-Bomber» bekannt wurde, ist für die Unterstützung der Terrororganisation «Islamischer Staat» zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, Bombenanschläge in der Schweiz und Deutschland geplant zu haben.

In der Zwischenzeit nahm er einen jüdischen Namen an, was dem Schaffhauser Sozialamt viel Kritik einbrachte. Ausgeschafft konnte er nicht werden, da ihm in seinem Heimatland Folter und Tod drohen würden. Dieses Jahr wurde sein Name aber zudem im Zusammenhang mit zwei Neuhauser Jugendlichen genannt, die geplant hatten, Sprengstoffanschläge zu verüben. Osamah und die Jugendlichen sollen in der gleichen Moschee verkehrt haben. M. soll dort gepredigt haben. Nachdem dies bekannt wurde, soll Osamah M. Fussfesseln getragen haben, um seine Bewegungen zu registrieren.

Wie Blick erfahren hat, wurde Osamah M. heute, am Mittwoch, dem 4. September, um 14 Uhr nach Sitten in die Ausschaffungshaft gebracht – per Helikopter. Weder das Bundesamt für Polizei (Fedpol), noch die lokalen Behörden (Departement des Innern, Justizdirektion, Migrationsamt) äussern sich aktuell zu der Situation. Wobei das Fedpol eine Ausweisung im Kanton Schaffhausen bestätigt, ohne einen konkreten Namen zu nennen.

Mit der Verlegung von Osamah M. in die Ausschaffungshaft atmet Schaffhausen endlich auf. Lange Zeit schien es, als wäre eine Abschiebung des verurteilten IS-Unterstützers unmöglich, da ihm im Irak Folter droht – trotz negativen Asylentscheids. Seine Präsenz in der Region sorgte nicht nur aufgrund seiner Vergangenheit, sondern auch durch seine Verbindungen zu Jugendlichen, die Terroranschläge planten, für Beunruhigung.