Wegen Betreibungen die Einbürgerung zwingend abzulehnen, ist verfassungswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Fall, der sich über Jahre zog, entschieden.

Schweizer Pass trotz Betreibung? Kosovarin siegt gegen Aargau.

Eine Kosovarin, die bereits 32 Jahre in der Schweiz lebt, hat erfolgreich eine Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags eingereicht

Die Kosovarin lebt seit 32 Jahren in der Schweiz, durchlief eine Ausbildung und brachte auch ihre beiden Kinder hier zur Welt: Für die Einbürgerung im Aargau reichte es trotzdem nicht. Die Einbürgerungskommission entschied dagegen und der Grosse Rat wollte nicht selbst über diesen Fall entscheiden. Der Grund: drei Betreibungen gegen die Frau in der Höhe von 13’000 Franken.

Nun hat aber das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Betreibungen ein unzulässiges Kriterium seien und der Grosse Rat sich der Sache nochmal annehmen muss. Damit gibt das Gericht einer Beschwerde der Frau recht. Wie aus dem Entscheid hervorgeht, hält das Verwaltungsgericht auch fest: Die Ablehnung wegen der Betreibungen ist verfassungswidrig.

Bereits im Februar 2017 reichte sie ihr Gesuch bei ihrer Wohngemeinde ein. Scheinbar verstaubte es dort, bis die Gemeinde sie drei Jahre später, im März 2020, als integriert ansah.

Erst knapp weitere drei Jahre später – mittlerweile im Dezember 2023 –stellte die Gemeinde für die Frau und ihre zwei in der Zwischenzeit zur Welt gekommenen Kinder den Antrag um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz und im Kanton Aargau. Doch dieses Mal mit dem Hinweis auf einen Betreibungsregisterauszug.